Ab dem 2. Dezember 2021 gilt, laut geänderter Coronabetreuungsverordnung, wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
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